Immobilien Bewertungen

ÖBUV - Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Plan und Hausgrundriss

Erbschaften und Schenkungen

Schenkungen und Erbschaften von Immobilienvermögen können entsprechende Besteuerungen auslösen.

Insbesondere, wenn Freibeträge den Wert der betroffenen Grundstücke und Gebäude nicht mehr abdecken. Um die Situation richtig einzuschätzen, ist es wichtig zu wissen, dass die in der Wertermittlung veröffentlichen Bewertungsansätze wie Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren, Gebäudeherstellkosten, usw. auf Durchschnittsbetrachtungen beruhen. Grundstücke und Immobilien sind aber individuell zu bewerten. Dies bedeutet letztendlich, dass es zu (tlw.) erheblichen Abweichungen in den Bewertungen kommen kann.

Individuelle Eigenschaften, wie z.B. übergroße Grundstücke, die Erschließungssituation, eine veraltete energetische Ausstattung oder grundstücksgleiche Rechte (Nießbrauch, Wohnungs- und Wegerechte, …) lassen sich im Rahmen von soliden sachverständigen Begutachtungen feststellen und bewerten.
Veränderungen in der Steuergesetzgebung mindern nicht, sondern verstärken u.E. die Notwendigkeiten sorgfältiger Wertermittlungen. 

Wir übernehmen jedoch keine steuerlichen oder rechtlichen Beratungen, sondern konzentrieren und allein auf die Verkehrswertermittlung von Grundstücken und Gebäuden.